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Behandlungsvertrag für telemedizinische Leistungen

Vorbemerkung

  • Dieser Behandlungsvertrag regelt das Verhältnis zwischen Ihnen als Patient:in und der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt (nachfolgend „Ärztin/Arzt“), die/der über die Plattform canedica.de telemedizinische Leistungen erbringt.
  • Die viaheal GmbH als Betreiberin der Plattform Canedica ist nicht Vertragspartnerin dieses Behandlungsvertrags. Canedica stellt lediglich die technische Infrastruktur bereit und koordiniert den Ablauf. Die ärztliche Leistung und Verantwortung liegt ausschließlich bei der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt.

§ 1 Vertragsgegenstand

  • Gegenstand dieses Vertrags ist die Durchführung einer telemedizinischen ärztlichen Prüfung und ggf. Behandlung im Bereich medizinisches Cannabis auf Grundlage der §§ 630a bis 630h BGB (Behandlungsvertrag).
  • Die ärztliche Prüfung umfasst insbesondere:
  • Auswertung der von Ihnen im Rahmen der digitalen Anamnese gemachten Angaben
  • Medizinische Beurteilung der Indikation für eine Cannabistherapie
  • Ggf. ergänzende Rückfragen oder Anforderung weiterer Unterlagen
  • Unabhängige Entscheidung über die Verordnung oder Ablehnung

Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn Sie den Anfrageprozess auf der Plattform vollständig abschließen (einschließlich Anamnese, Einwilligung und Zahlung der Plattform-Servicegebühr) und Ihre Angaben der Ärztin/dem Arzt zur Prüfung vorgelegt werden.

§ 2 Telemedizinische Behandlung und Fernbehandlung

  • Die ärztliche Leistung erfolgt als Fernbehandlung im Sinne von § 7 Abs. 4 der Musterberufsordnung für Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) in Verbindung mit der jeweiligen Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer.
  • Die Fernbehandlung ist nur zulässig, wenn nach ärztlicher Einschätzung eine persönliche Untersuchung für die Beurteilung und Verordnung nicht zwingend erforderlich ist. Die Ärztin/der Arzt entscheidet hierüber nach eigenem medizinischem Ermessen.
  • Die Ärztin/der Arzt kann die telemedizinische Prüfung jederzeit ablehnen oder abbrechen, wenn:
  • die vorliegenden Informationen für eine fundierte medizinische Beurteilung nicht ausreichen;
  • eine persönliche Untersuchung medizinisch geboten erscheint;
  • Kontraindikationen oder Ausschlusskriterien vorliegen;
  • Zweifel an der Richtigkeit Ihrer Angaben bestehen.

Es besteht kein Anspruch auf die Ausstellung eines Rezepts. Die Verordnung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Indikationsstellung und medizinischem Ermessen.

§ 3 Rechtsrahmen Medizinalcannabis

  • Die Verordnung von Medizinalcannabis erfolgt auf Grundlage des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) und der einschlägigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Seit dem 1. April 2024 unterliegt Medizinalcannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sondern dem MedCanG. Die Verordnung erfolgt auf normalem Rezept (E-Rezept).
  • Die Ärztin/der Arzt beachtet bei der Verordnung insbesondere:
  • die medizinische Indikation und Kontraindikationen;
  • die Pflicht zur sorgfältigen Dokumentation;
  • die Aufklärungspflichten nach § 630e BGB;
  • etwaige Änderungen des MedCanG (z. B. hinsichtlich persönlichem Erstkontakt oder Versandeinschränkungen bei Cannabisblüten).

§ 4 Pflichten der Patientin / des Patienten

  • Sie sind verpflichtet, wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen, insbesondere zu:
  • bestehenden Erkrankungen und Diagnosen;
  • aktueller Medikation;
  • Vorbehandlungen und Cannabis-Erfahrung;
  • bekannten Allergien, Unverträglichkeiten und Kontraindikationen;
  • Schwangerschaft, Stillzeit oder Minderjährigkeit.
  • Falsche oder unvollständige Angaben können die ärztliche Beurteilung gefährden und zu gesundheitlichen Risiken führen. Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit Ihrer Angaben.
  • Sie verpflichten sich, die Ärztin/den Arzt unverzüglich über relevante Änderungen Ihres Gesundheitszustands zu informieren.
  • Sie nehmen zur Kenntnis, dass Medizinalcannabis die Verkehrstüchtigkeit und Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen kann. Die Beachtung der geltenden Regelungen (insbesondere § 24a StVG, § 44 MedCanG) liegt in Ihrer Verantwortung.

§ 5 Pflichten der Ärztin / des Arztes

  • Die Ärztin/der Arzt führt die medizinische Prüfung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft und den Regeln der ärztlichen Kunst durch.
  • Die Ärztin/der Arzt ist in ihrer/seiner medizinischen Entscheidung vollständig unabhängig. Canedica als Plattformbetreiberin nimmt keinen Einfluss auf die ärztliche Beurteilung oder Verordnungsentscheidung.
  • Die Ärztin/der Arzt dokumentiert die Behandlung ordnungsgemäß und stellt sicher, dass die Aufklärungspflichten nach § 630e BGB erfüllt werden.
  • Die Verordnung erfolgt durch qualifizierte elektronische Signatur (QES) mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) gemäß den Vorgaben der Telematikinfrastruktur.

§ 6 Aufklärung

a) Zur Fernbehandlung:

  • Die telemedizinische Prüfung ersetzt keine vollständige körperliche Untersuchung.
  • Bestimmte Befunde können im Rahmen einer Fernbehandlung nicht erhoben werden.
  • Die Ärztin/der Arzt kann Sie jederzeit an eine persönliche Konsultation verweisen.

b) Zu Medizinalcannabis:

  • Cannabisarzneimittel sind verschreibungspflichtige Medikamente mit Wirkungen und Nebenwirkungen.
  • Häufige Nebenwirkungen umfassen u. a.: Müdigkeit, Schwindel, Mundtrockenheit, Konzentrationsstörungen, veränderte Stimmungslage, Appetitsteigerung.
  • Schwerwiegende Nebenwirkungen sind selten, aber möglich (z. B. Angststörungen, psychotische Symptome, Herzrhythmusstörungen).
  • Bei Vorerkrankungen (insbesondere psychiatrische und kardiovaskuläre Erkrankungen) bestehen besondere Risiken.
  • Eine Abhängigkeitsentwicklung ist möglich.

c) Zum Verfahren:

  • Ein Anspruch auf Verordnung besteht nicht.
  • Die Servicegebühr an Canedica wird unabhängig vom Ausgang der ärztlichen Prüfung erhoben.
  • Bei Ablehnung der Verordnung steht es Ihnen frei, eine Ärztin/einen Arzt persönlich aufzusuchen.

§ 7 Einwilligung in die Datenverarbeitung

  • Sie willigen ein, dass Ihre im Rahmen der Anamnese und Behandlung erhobenen Gesundheitsdaten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) zum Zweck der ärztlichen Prüfung und Behandlung verarbeitet werden.
  • Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO i. V. m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG (Gesundheitsversorgung) sowie Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO).
  • Die Daten werden an die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt und, nach ärztlicher Freigabe und nur mit Ihrem Einverständnis, an die von Ihnen gewählte Apotheke übermittelt.
  • Es gelten die Datenschutzerklärung von Canedica sowie die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB).

§ 8 Haftung

  • Die Ärztin/der Arzt haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der ärztlichen Prüfung und Behandlung nach den allgemeinen Grundsätzen der ärztlichen Haftung (§§ 630a ff. BGB, § 280 BGB).
  • Die viaheal GmbH als Plattformbetreiberin haftet nicht für ärztliche Entscheidungen, Diagnosen, Verordnungen oder Behandlungsmaßnahmen.
  • Für die Haftung der viaheal GmbH als Plattformbetreiberin gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Canedica.

§ 9 Beendigung des Behandlungsvertrags

  • Der Behandlungsvertrag endet mit dem Abschluss der ärztlichen Prüfung und ggf. der Ausstellung oder Ablehnung der Verordnung.
  • Beide Seiten können den Behandlungsvertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Ärztin/der Arzt kann die Behandlung insbesondere ablehnen, wenn eine sorgfältige Behandlung aus ihrer/seiner Sicht nicht gewährleistet ist.
  • Bei Kündigung durch die Ärztin/den Arzt vor Abschluss der Prüfung werden Sie hierüber über die Plattform informiert. Ein Anspruch auf Erstattung der Servicegebühr gegenüber der Ärztin/dem Arzt besteht nicht; insoweit gelten die AGB von Canedica.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
  • Mit dem Abschluss des Anfrageprozesses auf canedica.de bestätigen Sie, diesen Behandlungsvertrag gelesen und verstanden zu haben, und willigen in die telemedizinische Prüfung und Behandlung ein.
Stand: Mai 2026.